Ist Ihr Kind aus zwingendem Grund verhindert am Unterricht teilzunehmen, so bitten wir Sie, die Schule bis spätestens 8:00 Uhr unter Angabe des Grundes per Schulmanager Online zu verständigen.
Es ist eine schriftliche Entschuldigung verpflichtend nachzureichen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei unentschuldigtem Fehlen nach etwa 10 Minuten die Polizei verständigt werden muss.
Bei längerfristiger oder auffällig häufiger Erkrankung behalten wir uns vor, ein ärztliches Attest einzufordern.
Arzttermine bitten wir grundsätzlich auf die unterrichtsfreie Zeit am Nachmittag zu legen.
Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir Sie, einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung zu stellen.
Ein Formular für eine Krankmeldung sowie Unterrichtsbefreiung finden Sie auf dieser Homepage im Downloadbereich.
Anträge auf Befreiungen für den ersten Tag vor oder nach den Ferien werden grundsätzlich nicht gestattet.
Grundschule Nürnberg Altenfurt
Herzlich willkommen auf unserer Homepage.
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern
sowie deren Familien von Herzen
einen guten Start in das neue Schuljahr!
Petra Pastor, Rin
&
das Kollegium der Grundschule Altenfurt
Informationen zu wichtigen Terminen und Aktionen erhalten alle Eltern und Erziehungsberechtigte über den regelmäßigen Elternbrief.
Smartwatches in der Schule
Auch an unserer Schule gilt das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 56 Rechte und Pflichten.
Erlaubte Smartwatches werden sozusagen "Smartphones gleichgestellt".
Smartwatches mit "Aufnahme- und Abhörfunktion" sind von der Bundesnetzagentur grundsätzlich verboten.
Da für unsere Lehrkräfte auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist, ob die Smartwatch Ihres Kindes über verbotene Funktionen oder über eine App mit Abhörfunktion verfügt, sind Smartwatches aufgrund des Beschlusses der Lehrerkonferenz grundsätzlich vor Betreten des Schulgeländes auszuschalten und in der Schultasche aufzubewahren. Erst nach Verlassen des Schulgeländes dürfen diese wieder herausgeholt und eingeschaltet werden.
Heimliche Aufnahmen des im Unterricht und in den Pausen gesprochenen Wortes sind rechtswidrig.
Näheres finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur: