Sprachstandserhebung

Im März bzw. April 2025 finden erstmals verpflichtende Sprachstandserhebungen für Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren sind.

 

Jedes Kind, das zum Schuljahr 2026/2027 grundsätzlich schulpflichtig wird, muss an dieser Sprachstands-erhebung teilnehmen.

 

Dies gilt nicht für den Fall, wenn Sie von Ihrer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung eine schriftliche Erklärung bekommen haben, die bescheinigt, dass Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat.

Das gilt ebenso, wenn Sie eine schriftliche Erklärung einer Schulvorbereitenden Einrichtung oder einer Heilpädagogischen Tagesstätte in der ihr Kind betreut wird, bekommen haben.

 

Wir bitten Sie herzlich, eine solche Erklärung umgehend an die Grundschule Altenfurt weiterzuleiten, von der Sie erst kürzlich Informationen und eine Einladung zur Sprachstandserhebung erhalten haben.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte das Sekretariat.

https://www.stmas.bayern.de/sprachstandserhebung/