UNSER SCHULCHOR
Musik hat eine lange Tradition an der GS Altenfurt. Wie schon seit vielen Jahren gibt es auch in diesem Jahr wieder einen Schulchor. Viele Schülerinnen und Schüler nehmen am Chor unter der Leitung von Frau Bogner-Wicht teil.
Die Freude an der Musik steht dabei im Vordergrund. Neben der großen Freude am Singen sollen den Kindern aber auch einfache Grundlagen des gemeinsamen
Singens vermittelt werden. Zudem besteht die Intention darin, geschult zu werden, sich Melodien und Rhythmen genau anzuhören, zu verinnerlichen und nachzusingen.
Die Texte der Lieder, die aufgeführt werden, müssen auswendig gelernt werden und auch das gleichzeitige und exakt taktgenaue Singen, auf das es im Chor ankommt, wird geübt.
Unser Schulchor absolviert öffentliche Auftritte, wie z.B. auf der Eröffnung des Weihnachtsmarktes in Fischbach und Weihnachtssingen auf dem Christkindlesmarkt in der Nürnberger Innenstadt. Unsere Kinder singen regelmäßig an der Schuladventsfeier und am Musischen Abend Weihnachtslieder aus aller Welt.
Auf eine ganz besondere Art und Weise verbindet gemeinsames Musizieren Menschen miteinander. Die Gemeinschaft wird gestärkt, da die Kinder erkennen, dass sie ein wichtiger Teil des Ganzen sind. So werden die Schülerinnen und Schüler an Erfolgserlebnisse herangeführt und erfahren dabei zugleich, dass diese nur durch gemeinschaftlichen Einsatz und besonderes Engagement in der Gruppe möglich sind. Sie stellen aber auch fest, wie wichtig ihr eigener Beitrag ist und dass jeder einzelne gebraucht wird, um das Musical in die Praxis umzusetzen.
Grundschule Nürnberg Altenfurt
Herzlich willkommen auf unserer Homepage.
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern
sowie deren Familien von Herzen
einen guten Start in das neue Schuljahr!
Petra Pastor, Rin
&
das Kollegium der Grundschule Altenfurt
Informationen zu wichtigen Terminen und Aktionen erhalten alle Eltern und Erziehungsberechtigte über den regelmäßigen Elternbrief.
Smartwatches in der Schule
Auch an unserer Schule gilt das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) Art. 56 Rechte und Pflichten.
Erlaubte Smartwatches werden sozusagen "Smartphones gleichgestellt".
Smartwatches mit "Aufnahme- und Abhörfunktion" sind von der Bundesnetzagentur grundsätzlich verboten.
Da für unsere Lehrkräfte auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist, ob die Smartwatch Ihres Kindes über verbotene Funktionen oder über eine App mit Abhörfunktion verfügt, sind Smartwatches aufgrund des Beschlusses der Lehrerkonferenz grundsätzlich vor Betreten des Schulgeländes auszuschalten und in der Schultasche aufzubewahren. Erst nach Verlassen des Schulgeländes dürfen diese wieder herausgeholt und eingeschaltet werden.
Heimliche Aufnahmen des im Unterricht und in den Pausen gesprochenen Wortes sind rechtswidrig.
Näheres finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur: